MKL1888:Assekuranz
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[953] Assekuranz (franz. Assurance, engl. Insurance, deutsch Versicherung, auch Assuranz), ein zweiseitiger Vertrag, durch den sich der eine Teil, der Versicherer (Assekuradör, Assuradör, Assekurant, franz. Assureur, engl. Insurer), verpflichtet, dem andern, dem Versicherten oder Assekuraten (franz. Assuré, engl. Insured), gegen Gewährung einer bestimmten Summe, der Prämie, für den Fall des Eintritts oder Nichteintritts eines bestimmten, überhaupt oder zur Zeit noch ungewissen Ereignisses eine bestimmte Zahlung zu leisten. Die über den Assekuranzvertrag aufgenommene Urkunde heißt Assekuranzpolice oder schlechtweg Police. Weiteres s. Versicherungswesen.