MKL1888:Attést
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[30] Attést (Attestāt, lat.), schriftliche, namentlich von einer Behörde ausgestellte Bescheinigung. Attestieren, einem etwas (mündlich oder schriftlich) bezeugen, bescheinigen; z. B. eine Rechnung attestieren, die Richtigkeit derselben beglaubigen und dieselbe zur Zahlung anweisen.