MKL1888:Aufgesang und Abgesang

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Aufgesang und Abgesang“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 59
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Aufgesang und Abgesang. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 59. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Aufgesang_und_Abgesang (Version vom 05.08.2022)

[59] Aufgesang und Abgesang, Ausdrücke, womit die Teile der Strophe der alten Minnelieder und der Gesätze des Meistergesangs bezeichnet werden. Die Strophe oder das „Gesätz“ bestand meist aus drei Gliedern, von denen die beiden ersten gleichartig gebaut waren und zusammen den ersten Teil bildeten. Sie wurden Stollen genannt oder Aufgesang, im Gegensatz zu dem zweiten, eingliederigen Teil, welcher Abgesang hieß. Der regelmäßige Bau der Strophen war zur Wiederholung der Melodie notwendig, und deshalb stimmen auch die beiden Stollen im musikalischen Satz miteinander überein, wie z. B. in den meisten Kirchenliedern. Doch kommen später Abweichungen sowohl im Bau als in der Stellung der beiden Stollen vor; die Reime nehmen zuweilen eine ungleiche Richtung an, und nicht überall ist die Silbenzahl der Verszeilen eine übereinstimmende. Besonders liebte man es, die Schlußzeile des zweiten Stollens zu verlängern. Die Form des Abgesangs, welcher jederzeit anders als die beiden Stollen gebaut war, ließ eine noch größere Freiheit der Behandlung zu. Die moderne Poesie macht von diesem dreigliederigen Strophenbau den ausgedehntesten Gebrauch.