MKL1888:Aufsteckung
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[67] Aufsteckung, in manchen Gegenden s. v. w. Zwangsversteigerung von Grundstücken. Der Ausdruck hängt mit dem z. B. am Rhein und in Bremen üblichen Gebrauch zusammen, wonach bei der Versteigerung von Immobilien eine Kerze aufgesteckt zu werden pflegt und Gebote so lange angenommen werden, bis die Kerze heruntergebrannt ist.