MKL1888:Augenausstechen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Augenausstechen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 76
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Augenausstechen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 76. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Augenausstechen (Version vom 10.05.2021)

[76] Augenausstechen, alte barbar. Strafe, welche selbst bei den gebildetsten Völkern des Altertums und noch im Mittelalter üblich war. In der Bibel wird es als Strafe, welche die Philister an Simson übten (Richter 16,21), angeführt. Die Griechen straften damit Ehebruch, Tempelraub und die vorsätzlich einem andern zugefügte Beraubung des Gesichts, die Westgoten das Abtreiben der Kinder, die Langobarden den Diebstahl. Nach späterm deutschen Recht wurde die Strafe wegen Meineides, Verräterei und andrer schwerer Verbrechen verhängt. Die peinliche Halsgerichtsordnung Karls V. gedenkt ihrer noch in bestimmten Fällen des Diebstahls.