MKL1888:Auskultātor

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Auskultātor“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 118
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Auskultātor. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 118. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Auskult%C4%81tor (Version vom 24.03.2022)

[118] Auskultātor (lat.), Zuhörer, Beisitzer eines Kollegiums ohne Votum; Titel eines angehenden Staatsdieners im Fach der Jurisprudenz. In Preußen führten bis 1869 diejenigen Juristen diesen Titel, welche die erste juristische Staatsprüfung bestanden hatten und in den juristischen Vorbereitungsdienst eingetreten waren.