MKL1888:Autokratie
[171] Autokratie (griech., „Selbst- oder Alleinherrschaft“), Staatsform, bei welcher die unumschränkte, gesetzgebende und vollziehende Gewalt im Staatsoberhaupt vereinigt ist, also s. v. w. unumschränkte Monarchie. Ein solcher Herrscher heißt Autokrat oder Autokrator. Unter den europäischen Regenten führt den Titel „Selbstherrscher“ (Samoderschetz) nur der russische Kaiser, um dadurch seine verfassungsmäßig unumschränkte Regierungsgewalt anzudeuten. Autokratismus, Bezeichnung für ein derartiges Regierungssystem und für die Parteirichtung, welche ein solches anstrebt. Auch die unmittelbare Demokratie wird als autokratisch bezeichnet. In der Ethik nach Kant die freie Bestimmung des Willens zu einer für recht und pflichtgemäß erkannten Handlungsweise, s. v. w. Selbstbeherrschung.