MKL1888:Autorität

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Autorität“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 173
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Autorität. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 173. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Autorit%C3%A4t (Version vom 27.12.2022)

[173] Autorität (lat. Auctorĭtas), im weitesten Sinn Ansehen und auf Ansehen begründete oder Ansehen gebende Macht; im engern Sinn der Respekt einflößende geistige Einfluß, den der Besitz überlegener Macht oder anerkannter hervorragender Einsicht, Weisheit und Tugend verschafft. In der wissenschaftlichen Sprache heißen solche Gelehrte Autoritäten, welche sich in ihrem Fach einen so wohlbegründeten Ruf erworben haben, daß ihre Stimme in Bezug auf die Wahrheit und Sicherheit einer Angabe den Ausschlag gibt. Daher versteht man unter Autoritätsglauben das Zutrauen, welches man in das Urteil und in die Einsicht eines andern setzt. Da nun ein blindes Hingeben an die A. in allen Zweigen menschlichen Schaffens und Wirkens stets tadelnswert und nachteilig ist, so können vernunftgemäß nur sittliche und sittlich berechtigte Kräfte Anspruch auf A. haben.