MKL1888:Bürgervermögen
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[660] Bürgervermögen, derjenige Vermögenskomplex in einer städtischen Gemeinde, welcher für die wirtschaftlichen Bedürfnisse der Bürger, sei es aller, sei es einer bevorzugten Klasse derselben, zur Verwendung und Nutznießung kommt. Den Gegensatz bildet das Kämmereivermögen, das für öffentliche Stadtzwecke bestimmte Vermögen (s. Allmande).