MKL1888:Baulebung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Baulebung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 2 (1885), Seite 506
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Baulebung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 506. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Baulebung (Version vom 01.04.2023)

[506] Baulebung (Besthaupt, Gewandrecht, Butteil, Todfall, Hauptfall, Kurmede, Mortuarium), ehemals eine Abgabe der Erben eines Leibeignen an den Gutsherrn, meist das beste Stück Vieh, bei Frauen ein Bett, später in der Regel in Geld verwandelt, blieb nach Aufhebung der Leibeigenschaft bisweilen auch auf Gütern freier Bauern haften, analog einer Erbschaftssteuer; durch die moderne Gesetzgebung, teils gegen Entschädigung, beseitigt.