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MKL1888:Bauzinsen

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bauzinsen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bauzinsen“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 2 (1885), Seite 530
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Bauzinsen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 530. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bauzinsen (Version vom 30.04.2022)

[530] Bauzinsen (Interkalarzinsen), Zinsen von bestimmter Höhe, welche nach dem deutschen Handelsgesetzbuch den Mitgliedern von Aktiengesellschaften (nicht aber auch den Kommanditisten bei Kommanditgesellschaften auf Aktien) für den in dem Gesellschaftsvertrag angegebenen Zeitraum, welchen die Vorbereitung des Unternehmens bis zum Anfang des vollen Betriebes erfordert, bedungen werden können. Dieselben müssen meist dem Kapital selbst entnommen werden.