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MKL1888:Bergbeamte

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bergbeamte“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Bergbeamte“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 2 (1885), Seite 731
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Bergbeamte. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 2, Seite 731. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bergbeamte (Version vom 22.03.2022)

[731] Bergbeamte, die für Leitung des Bergbaubetriebs und Beaufsichtigung der Bergleute angestellten Beamten, deren Klassifikation in den verschiedenen Ländern sehr verschieden ist. In Preußen z. B. steht an der Spitze der Bergbehörden ein Oberberghauptmann, ihm zur Seite stehen vortragende Räte. Die Bergbehörden gliedern sich dann weiter in Oberbergämter, deren Direktor der Berghauptmann, deren Mitglieder Oberbergräte, und deren sonstiges Personal aus Hilfsarbeitern (Bergassessoren), Markscheidern und Bauinspektoren sich zusammensetzt. Den Oberbergämtern sind untergeordnet für den Privatbergbau Bergreviere mit Bergmeistern oder Berggeschwornen an der Spitze, für den Staatsbergbau und Hüttenbetrieb Berginspektionen und Hüttenämter, deren Chefs den Titel resp. Bergrat oder Bergwerksdirektor und Hüttenwerksdirektor oder -Inspektor führen. Unter letztern fungieren Hüttenmeister. Man unterschied früher B. vom Leder (Praktiker) und solche von der Feder (Theoretiker).