MKL1888:Bildungsgesetze
[947] Bildungsgesetze, die den regelmäßigen Formen und dem Aufbau der Naturkörper zu Grunde liegenden allgemeinen Gesetze. Von den Bildungsgesetzen der anorganischen Körper handelt die Kristallographie, von den im engern Sinn sogen. Bildungsgesetzen der organischen Natur die Morphologie u. Entwickelungsgeschichte. Man hat sich jedoch zu hüten, die B. etwa als ideelle, außerhalb der Naturkörper stehende und auf sie einwirkende Mächte aufzufassen. Sie bezeichnen nur die Gesamtheit der in der belebten und unbelebten [948] Substanz liegenden formbestimmenden Bedingungen und deren in der Konstanz gewisser allgemeiner Formverhältnisse zu Tage tretenden Resultate. Bei den organischen Wesen glaubt die neuere Schule, einen großen Teil derselben aus der Stammesgeschichte der betreffenden Art erklären zu können; s. Entwickelungsgeschichte.