MKL1888:Blutflecke
[83] Blutflecke. Die Ausmittelung von Blutflecken stützt sich auf die Eigenschaften der Blutbestandteile und auf die Nachweisung der Blutkörperchen. Aus einem Splitterchen des eingetrockneten Bluts löst ein Tropfen Wasser in 1/2 Stunde Eiweiß samt dem Inhalt der roten Blutkörperchen auf; die letztern werden aber so zerstört, daß man sie unter dem Mikroskop nicht mit Sicherheit wieder erkennt. Nach der Entfernung des rot gefärbten Tropfens mittels einer Pipette bleibt ein Fibrinkoagulum zurück, in welchem die farblosen Blutkörperchen unter dem Mikroskop mit Sicherheit nachzuweisen sind. Die farbigen Blutkörperchen kann man unter günstigen Verhältnissen mit konzentrierter Kalilauge aufquellen lassen und dadurch sichtbar und selbst meßbar machen. Den mittels der Pipette aufgehobenen roten Tropfen untersucht man auf Eiweißkörper und Blutfarbstoff. Mittels einer zu einem feinen Haarröhrchen ausgezogenen Glasröhre läßt er sich in 5 oder 6 Teile teilen, mit welchen man die Reaktionen auf gerinnbare Eiweißkörper (mittels salpetersauren Quecksilberoxyds) ausführen kann. Zur Nachweisung des Blutrots oder Hämatins kocht man einen ähnlichen, wenn auch nur tropfengroßen Auszug der B. mit konzentrierter Essigsäure und stellt die sogen. Blutkristalle (Häminkristalle) dar, deren Bildung große Sicherheit über die Anwesenheit des Bluts gewährt. Die Unterscheidung von Tier- und Menschenblut ist mit der für gerichtliche Arbeiten nötigen Sicherheit kaum ausführbar. Die Frage, ob die B. von dem Blut eines lebenden oder eines toten Körpers herrühren, kann mit einiger Gewißheit auf Grund der Gerinnung des Faserstoffs beantwortet werden. Blut vom lebenden Körper enthält noch das gelöste Fibrin, es wird sich also ein Fibrinkoagulum erst auf dem Messer, Zeug, Holz etc. bilden, und dies Koagulum verschwindet nicht, wenn man den Fleck mit kaltem Wasser einweicht. War das Blut dagegen schon geronnen, als es mit dem fraglichen Gegenstand in Berührung kam, so wird der Fleck später sich vollständiger in Wasser lösen, es sei denn, daß der Stoff auf irgend eine Weise bis über die Gerinnungstemperatur des Eiweißes erhitzt gewesen, in welchem Fall das Eiweiß des Blutserums geronnen sein und die Blutkörperchen eingeschlossen haben würde. In solchem Zustand befinden sich. z. B. B. auf mit heißem Wasser gewaschener Wäsche.