MKL1888:Bootsmann

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Bootsmann“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 207
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Bootsmann. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 207. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Bootsmann (Version vom 06.11.2022)

[207] Bootsmann, derjenige Deckoffizier (s. d.) eines Kriegsschiffs, dem die Aufsicht über die Takelage (s. d.), Anker und Boote zugeteilt ist, der auch alle beim Laden und Löschen vorkommenden Arbeiten zu leiten hat; das Kommando erteilt er mittels der Bootsmannspfeife. Sein nächster Gehilfe heißt Bootsmannsmaat. Nur große Kauffahrer haben einen, alle Ozeanpassagierdampfer aber einen ersten und einen zweiten B.; auf kleinern wird der älteste Matrose, der auch das Segelnähen verstehen muß, B. genannt.