MKL1888:Brevet

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Brevet“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 414
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Brevet. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 414. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Brevet (Version vom 16.06.2021)

[414] Brevet (franz., spr. bröwä; v. lat. brevis), kurzer Brief, in Frankreich königlicher Gnadenbrief, der dem Empfänger einen Vorzug, Titel oder sonst eine Auszeichnung verlieh. So nannte man Ducs à b. solche Herzöge, die nur den Titel eines Herzogtums erhielten; Brevets de joyeux avènement oder de serment de fidélité waren solche Brevets, die einem Geistlichen die Hoffnung auf die erste erledigte Präbende sicherten. Durch ein vom König eigenhändig unterschriebenes B. wurde den Höflingen die Erlaubnis erteilt, das bevorzugte Hofkleid (blau mit goldenen Tressen) zu tragen. B. d’invention oder auch bloß B., s. v. w. Patent. – In England und in Nordamerika versteht man unter B. die Bestallungsurkunde für einen Offizier, welchem ein gewisser Offiziersrang, jedoch ohne die entsprechende Stelle in der Armee, als bloßer Titel verliehen wird. In England ist mit dem Brevetrang auch eine mäßige Gehaltsaufbesserung verbunden, jedoch nur bei der Infanterie.