MKL1888:Brunnenvergiftung

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Brunnenvergiftung“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 3 (1886), Seite 520521
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Brunnenvergiftung. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 3, Seite 520–521. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Brunnenvergiftung (Version vom 15.02.2023)

[520] Brunnenvergiftung, Vermischung des Brunnenwassers mit giftigen Stoffen, wie Abgängen aus chemischen Fabriken, Zeugdruckereien etc., oder infolge des Durchsickerns des Inhalts in der Nähe befindlicher Senkgruben oder im Verwesungsprozeß befindlicher organischer Stoffe auf Begräbnisplätzen etc. Über die Anwesenheit solcher schädlicher Stoffe im Brunnenwasser gibt die chemische und bakterioskopische Untersuchung des letztern Aufschluß. Oft verfiel das Volk, durch Seuchen, wie Cholera, Pest, geängstigt, auf den unbegründeten Verdacht einer geschehenen B., welche unter anderm in der Mitte des 14. Jahrh. in den rheinischen Städten zu blutigen Judenverfolgungen führte. In manchen Fällen, auch noch in der Neuzeit, richtete sich die Volkswut auch wohl gegen die Ärzte als Brunnenvergifter. Absichtliche B. mag im allgemeinen selten vorkommen, soll aber von den Spaniern bei ihrer Erhebung gegen die Napoleonische Herrschaft zur Vertilgung ihrer Unterdrücker zu Hilfe genommen worden sein. Das [521] deutsche Reichsstrafgesetzbuch (§ 324) bestraft die vorsätzliche B. mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren und, wenn dadurch der Tod eines Menschen verursacht wurde, mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren oder mit lebenslänglichem Zuchthaus.