MKL1888:Buchschulden
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[581] Buchschulden, im kaufmännischen Leben diejenigen Verbindlichkeiten, welche nur durch die Einträge in die Bücher des Gläubigers und des Schuldners dargethan werden, im Gegensatz zu solchen Verbindlichkeiten, die in besondern Urkunden, Schuldscheinen, Wechseln u. dgl., verbrieft oder die hypothekarisch sichergestellt sind. Vgl. Buchhaltung, S. 566 f.