MKL1888:Code

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Code“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 194
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Code. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 194. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Code (Version vom 28.04.2021)

[194] Code (franz., spr. kodd, v. lat. codex), Gesetzbuch. Insbesondere werden damit die zu Anfang dieses Jahrhunderts in Frankreich publizierten umfassenden Gesetze bezeichnet. Schon die Konstitution von 1791 hatte eine Kodifikation des Zivilrechts für ganz Frankreich in Aussicht gestellt; ab er erst nach Einführung des Konsulats wurde dieselbe zur Wirklichkeit, indem Bigot de Préameneu, Maleville, Portalis und Tronchet von Napoleon mit Ausarbeitung eines neuen Zivilgesetzbuchs betraut wurden. Letzteres ward 20. März 1804 (30. Ventôse XII) als C. civil publiziert und erhielt, nachdem Napoleon den Kaisertitel angenommen hatte, die Bezeichnung „C. Napoléon“. Dasselbe besteht aus einem titre préliminaire und drei Büchern, von denen das erste vom Personen- und Familienrecht (des personnes), das zweite vom Sachenrecht (des biens et des différentes modifications de la propriété) und das dritte vom Rechtserwerb durch Erbschaft und Singularsuccession mit Einschluß des Obligationenrechts (des différentes manières dont on acquiert la propriété) handelt. Was den Wert des C. anbelangt, so ist ihm deutscherseits oft Mangel an Wissenschaftlichkeit sowie Unvollständigkeit vorgeworfen, ja von Savigny ist der C. sogar als eine politische Krankheit bezeichnet worden. Gleichwohl hat der C., besonders wegen seiner einheitlichen Darstellung und Abgeschlossenheit, in den preußischen, bayrischen und hessischen Rheinlanden die unter der französischen Herrschaft erlangte Geltung bis jetzt behauptet; auch in Baden gilt derselbe als badisches Landrecht mit einigen Modifikationen in offizieller Übersetzung. Außer dem Zivilrecht sind in Frankreich kodifiziert: der Zivilprozeß im C. de procédure civil vom 1. Jan. 1807, das Handelsrecht im C. de commerce vom 1. Jan. 1808, der Strafprozeß im C. d’instruction criminelle vom 27. Nov. 1808 und endlich das Strafrecht im C. pénal vom 22. Febr. 1810. Später kamen dann noch Gesetzgebungen über Forstwesen, Wasserrecht und Landwirtschaftsrecht hinzu (sogen. C. forestier, C. fluvial und C. rural). Vgl. „Der C. civil“ (franz. und deutsch; verbesserte Kramersche Übersetzung, Leipz. 1879); Rivière, Codes français (12. Aufl., Par. 1884).