MKL1888:Debitkommissionen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Debitkommissionen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 4 (1886), Seite 595
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Debitkommissionen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 595. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Debitkommissionen (Version vom 02.08.2021)

[595] Debitkommissionen (lat.), von den vormaligen deutschen Reichsgerichten in Schuldsachen der Reichsstände ernannte Kommissionen, die mit Untersuchung des Vermögensbestandes, gütlicher Verhandlung und Administration des Konkurses beauftragt waren.