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MKL1888:Dezision

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Dezision“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Dezision“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 4 (1886), Seite 923
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Wiktionary: Dezision
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Dezision. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 4, Seite 923. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Dezision (Version vom 22.04.2024)

[923] Dezision (lat. decisio), Entscheidung, Bescheid, richterlicher oder gesetzgebender, insbesondere Entscheidung einer zweifelhaften Rechtsfrage; daher Quinquaginta decisiones, 50 Konstitutionen Justinians aus den Jahren 530–532, zur Entscheidung von Kontroversen der ältern Juristen. Sie bildeten anfangs eine eigne Sammlung, wurden aber nachher in den Codex repetitae praelectionis aufgenommen und sind nur in diesem auf uns gekommen. Decisiones electorales saxonicae heißen im sächsischen Rechte die Entscheidungen zweifelhafter Rechtsfälle, welche Johann Georg II. unter dem 22. Juli 1661 über Konsistorial-, Justiz- und Finanzsachen gab, der Zahl nach 91 (gewöhnlich als die ältern Dezisionen bezeichnet), und 40 Entscheidungen Friedrich Augusts II. von 1746, meist über Privatrecht (gewöhnlich die neuern genannt). Näheres über die sächsischen Dezisionen, die jedoch nur eine wissenschaftliche Bedeutung haben, enthält Heimbachs Lehrbuch des partikulären Privatrechts (Jena 1848).