MKL1888:Dispositīv
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[252] ✽ Dispositīv (lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man d. denjenigen Teil, welcher für die Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.
Meyers Konversations-Lexikon 4. Auflage | |||
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 252 | |||
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[252] ✽ Dispositīv (lat.), bestimmend, anordnend. Im Staatsbudget nennt man d. denjenigen Teil, welcher für die Verwaltung bindende Bestimmungen enthält.