MKL1888:Divination
[10] Divination (lat.), Ahnungsvermögen, Weissagungskraft, Ahnung, bei den Römern Inbegriff aller auf die Mantik bezüglichen Erscheinungen und Institute, Prodigien, Orakel, Augurien etc. (s. Mantik); in der altrömischen Rechtssprache die richterliche Untersuchung, welcher von mehreren Anklägern als der passendste auszuwählen sei, um bei einem Prozeß den Hauptankläger (suo nomine accusator) zu machen, während die übrigen als Subscriptores jenem sich anreihten. So handelte es sich bei der Anklage des Verres darum, ob Cicero oder Cäcilius Hauptkläger sein sollte, und deshalb führt die erste Verrinische Rede des Cicero den Titel Divinatio. Die Richter entschieden in solchen Fällen nach einer gewissen moralischen Voraussetzung (divinabant); daher der Name.