MKL1888:Eichpfahl

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Eichpfahl“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 362
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Eichpfahl. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 362. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Eichpfahl (Version vom 15.09.2022)

[362] Eichpfahl (Merkpfahl, Sicherheitspfahl), bei Stauanlagen derjenige Pfahl, welcher den höchsten zulässigen Wasserstand bezeichnet, der durch Aufstauen des Wassers erreicht werden darf. Der E. wird von der zuständigen Verwaltungsbehörde eingesetzt, um nicht nur im öffentlichen Interesse die Höhe zu bestimmen, bis zu welcher der Stauberechtigte stauen darf, sondern um auch andern Stauberechtigten gegenüber das Nutzungsrecht des Betreffenden zu begrenzen. Ein höheres Stauen zieht Strafe und die Verpflichtung zum Schadenersatz nach sich.