MKL1888:Eisenacher Konvention
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[428] Eisenacher Konvention, Staatsvertrag, welcher 11. Juli 1853 zwischen den zum damaligen Deutschen Bund gehörigen Staaten mit Einschluß Österreichs abgeschlossen worden ist und die Verpflegung erkrankter und die Beerdigung verstorbener Unterthanen betrifft. Die E. K. ist noch jetzt für den diesbezüglichen Verkehr zwischen Österreich und den deutschen Bundesstaaten maßgebend, desgleichen Bayern gegenüber, da dort das Gesetz über den Unterstützungswohnsitz (s. d.) nicht gilt.