MKL1888:Erziehungskapital
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[837] Erziehungskapital, die Summe, welche für Unterhaltung und Ausbildung eines Menschen bis zum Eintritt seiner Erwerbsfähigkeit aufgewandt wird. Bedingung wirtschaftlichen Fortschritts ist es, daß dieses Kapital durch die spätere wirtschaftliche Thätigkeit wenigstens wieder ersetzt wird, d. h. der gesamte auf einen Zeitpunkt bezogene (prolongierte oder diskontierte) Erwerb müßte wenigstens gleich sein den gesamten auf den gleichen Zeitpunkt bezogenen Aufwendungen. Das E. bildet gleichsam eine Schuld, welche jeder an die Gesellschaft abtragen sollte. Die Tilgung erfolgt in Wirklichkeit auf dem Weg, daß der Erwerbsfähige eine Familie unterhält und für Ausbildung seiner Kinder Sorge trägt.