MKL1888:Erzpriester

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Erzpriester“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 5 (1886), Seite 839
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Erzpriester. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 5, Seite 839. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Erzpriester (Version vom 30.05.2021)

[839] Erzpriester (Archipresbyter) ist der Name der an den Taufkirchen angestellten Priester, die in ihrer Dekanei die Aufsicht über die Pfarrer an den kleinern Kirchen sowie über die Verwaltung der zu denselben gehörigen Güter führen und die Dekanatsversammlungen leiten. Im Unterschied von den Dekanen der bischöflichen Kirche heißen die E. auch decani rurales oder Landdechanten. Noch heutigestags sind sie in der katholischen Kirche vielfach die Vermittler zwischen dem Bischof und seinem Diözesanklerus (doch ist der Titel E. auch zur bloßen Auszeichnung einzelner Geistlichen geworden, die an einer Bischofskirche fungieren).