MKL1888:Faktor

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Faktor“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 3
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Faktor. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 3. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Faktor (Version vom 15.04.2021)

[3] Faktor (lat.), in der Arithmetik eine Zahl, welche mit einer andern zu multiplizieren ist, also s. v. w. Multiplikator oder Multiplikand; dann aber auch eine Zahl, die in einer andern ohne Rest aufgeht, also s. v. w. Teiler; so sind z. B. 2, 4, 5 und 10 Faktoren von 20. Die Faktoren zerfallen in einfache oder Primfaktoren und zusammengesetzte; jene sind nur durch die Einheit und sich selbst teilbar, diese auch durch andre Zahlen. Den größten F. zweier Zahlen findet man dadurch, daß man die größere Zahl durch die kleinere, dann durch den Rest der Division den vorigen Divisor dividiert und dies fortsetzt, bis kein Rest mehr bleibt; der letzte Divisor ist der gesuchte größte F. Im übertragenen Sinn bezeichnet F. etwas, durch dessen Wirksamkeit ein Produkt erzeugt wird; oft in der Mehrzahl: Faktoren, die zur Erreichung eines Zweckes zusammenwirkenden Kräfte.

Faktor (franz. Facteur, Gérant, engl. Factor, ital. Fattore, „Macher“), s. v. w. Geschäftsführer; besonders in Industriebezirken und Fabriken derjenige, welcher den Verkehr zwischen Arbeitgebern und Arbeitern (durch Erteilung von Aufträgen, Lieferung von Materialien u. dgl.) unterhält, dann auch der für Faktoreien (s. d.) bestellte Kommissionär. Namentlich heißt der Geschäftsführer einer Buchdruckerei oder einzelner Zweige einer solchen nach altem Herkommen F. Das deutsche Handelsgesetzbuch kennt die Bezeichnung F. nicht, es gebraucht statt dessen den Ausdruck Handlungsbevollmächtigter (s. d. und Prokura).