MKL1888:Fehmarn

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Fehmarn“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 99
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Fehmarn. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 99. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Fehmarn (Version vom 04.04.2022)

[99] Fehmarn (Femern), deutsche Ostseeinsel, zum Kreis Oldenburg der preuß. Provinz Schleswig-Holstein gehörig, gegenüber der Nordostspitze von Holstein, ist eben, waldlos, sehr fruchtbar, gut angebaut, wegen des flachen Meers Schiffen schwer zugänglich und wird durch den 320 m breiten Fehmarnsund vom Festland getrennt. Das Klima ist rauh. Viehzucht und Schiffahrt sind beträchtlich, dagegen ist die Fischerei nicht von Belang. Die Insel enthält 185 qkm (3,36 QM.) mit 9800 Einw. und bildet einen Amtsgerichtsbezirk. Unter den Wohnplätzen sind eine Stadt (Burg, s. d. 3) und ein Flecken (Petersdorf). Auf der Insel stehen 3 Leuchttürme, davon einer bei Puttgarden. – F. (im Mittelalter auch Imre genannt) gehörte frühzeitig den Grafen von Holstein, die auf der Südseite der Insel die Festung Glambeck (Glabeck) anlegten, welche König Erich von Dänemark 1420 zerstörte. Infolge des Rendsburger Vertrags von 1580 kam F. an die Linie Gottorp und fiel mit Holstein-Gottorp 1773 an die Krone Dänemark. In der Nacht vom 14. bis 15. März 1864 ward die Insel den Dänen entrissen und bald darauf wieder zu Holstein geschlagen, nachdem sie unter dänischer Herrschaft mit Schleswig-Holstein verbunden gewesen war. Das Fehmarnsche Landrecht ward 1326 gegeben und 1558 erneuert. Auch gegenwärtig besitzt die Insel in der innern Verwaltung dem Landratsamt in Oldenburg gegenüber eine gewisse Unabhängigkeit, und neben der Landgemeindeverfassung von 1867 bestehen die frühern Kirchspielsgemeinden fort. S. Karte „Schleswig-Holstein“.