MKL1888:Feldgemeinschaft
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[111] Feldgemeinschaft, oft im Sinn von gemeinschaftlichem Eigentum (im Gegensatz zum Sondereigen) an Grund und Boden gebraucht, wie es zur Zeit bei der russischen Bauerngemeinde (Mir) vorkommt, dann bei der altgermanischen Mark oder Allmende oder Allmande (s. d.) sich vorfand und später meist durch Gemeinheitsteilungen, Übergang in den Besitz der politischen Gemeinde etc. beseitigt wurde.