MKL1888:Feldmarschall
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[114] Feldmarschall, militärische Würde, ursprünglich (16. Jahrh.) Befehlshaber der Reiterei, im Dreißigjährigen Krieg schon Befehlshaber selbständiger Korps, unter dem Generalissimus und dem Generalleutnant stehend, bald nachher aber als Generalfeldmarschall höchste militärische Würde in Deutschland, Österreich, England, Rußland, Schweden. In den romanischen Staaten besteht nur der Grad des Maréchal (vgl. General). Der ältern Bedeutung des Feldmarschalls entspricht die frühere französische Chargenbezeichnung Maréchal de camp für den Generalmajor, der noch jetzt in Spanien Mariscal del campo (oft irrtümlich F. übersetzt) heißt. Vgl. Offiziere.