MKL1888:Feuerpolizei
Erscheinungsbild
[208] Feuerpolizei, Handhabung derjenigen Rechtsvorschriften, welche sich auf die Verhütung von Schadenfeuern beziehen, wohl auch Bezeichnung für diese Vorschriften selbst sowie für die obrigkeitlichen Organe, welchen die Handhabung jener Bestimmungen obliegt. Die F. ist ein Teil der Baupolizei, insofern es sich um Vorschriften über die feuersichere Herstellung von Gebäuden, insbesondere von Feuerungsanlagen u. dgl., handelt. Dazu kommen dann die Bestimmungen über die Aufbewahrung feuergefährlicher Gegenstände, über das Umgehen mit Feuer und Licht, Tabakrauchen, die Aufbewahrung der Asche, die Reinigung der Feuerstätten, die Feuerschau u. dgl. (s. Feuerschutz).