MKL1888:Feuerwerker
[223] Feuerwerker, zur Zeit des zünftigen Artilleriewesens die Artilleristen zur Bedienung des Wurfgeschützes, jetzt Charge im Unteroffizierstand der Artillerie. Die F. der deutschen Armee gehen aus Unteroffizieren der Feld- und Fußartillerie hervor und erhalten in einem 19monatlichen Kursus auf der Oberfeuerwerkerschule in Berlin, resp. in München, die theoretische und praktische Ausbildung, welche sie befähigt, die Anfertigung der Munition für alle Waffen der Armee zu leiten, die Revision und Abnahme der Geschütze, der Eisenmunition und des Pulvers in den Fabriken auszuführen sowie als Lehrer an den Schulen der Artillerietruppen zu fungieren. Nach erfüllter Dienstpflicht finden sie (seit 1867) Verwendung als Trigonometer und Topographen in den betreffenden Abteilungen des Generalstabs. Nach bestandenem ersten Berufs- (Oberfeuerwerker-) Examen werden die Exspektanten zu Feuerwerkern (Rang der Sergeanten), später zu Oberfeuerwerkern (Rang der Feldwebel) befördert. Die F. der deutschen Marine, welche auch auf der Oberfeuerwerkerschule ihre Ausbildung erhalten, sind Deckoffiziere zweiter Klasse, die Oberfeuerwerker Deckoffiziere erster Klasse. Nach einem zweiten Berufsexamen werden geeignete Oberfeuerwerker zu Feuerwerksoffizieren befördert (Feuerwerksleutnants, dann Premierleutnants und Hauptleute), welche den Stäben der Artilleriebrigaden, Artilleriedepot-Inspektionen und Fußartillerieregimenter, den Artilleriedepots und technischen Instituten der Artillerie zugeteilt sind. Sie bilden ein in sich rangierendes Offizierkorps. Österreich hat F. und Rechnungsfeuerwerker. Vgl. Feuerwerkslaboratorium. F. ist auch s. v. w. Verfertiger von Kunst- oder Lustfeuern, daher auch Kunst- oder Lustfeuerwerker.