MKL1888:Filiation

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Filiation“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 259260
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Filiation. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 259–260. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Filiation (Version vom 16.07.2021)

[259] Filiation (lat.), eigentlich Sohn- oder Tochterschaft, Verhältnis des Sohns oder der Tochter zu den Eltern; daher im geistlichen Ordenswesen das Abhängigkeitsverhältnis der Ordensmitglieder den Ordensobern gegenüber und die für die erstern daraus herfließende Verpflichtung zum Gehorsam den letztern gegenüber; Filiationsbriefe, Briefe, welche von Klöstern, besonders Bettelmönchsklöstern, ausgestellt wurden, um Laien oder auch Weltgeistliche gegen eine Schenkung an Geld oder Gut zur Mitbrüderschaft und zur Teilnahme an den Segnungen des klösterlichen Lebens zu erheben; Filiationsklage, die Klage auf Anerkennung der Vaterschaft und Alimentation des Kindes, welche nach römischem Recht nur gegen den ehelichen Vater gegeben war, während aber heutzutage auch die außereheliche Vaterschaft im Weg der Klage ermittelt werden kann. Dem französischen Recht ist jedoch eine solche Klage fremd [260] (la recherche de la paternité est interdite). Filiationsprobe, Teil der Ahnenprobe (s. Ahnen), nämlich die Nachweisung der ununterbrochenen Reihenfolge der Ahnen vom Stammhalter oder Gründer einer Seitenlinie, der kirchlichen und bürgerlichen Rechtmäßigkeit der aufgeführten Ehen und im engern Sinn der wirklichen ehelichen Abkunft der betreffenden Person. Die zu diesem Zweck beigefügte urkundliche Nachweisung ist der Filiationstext.