MKL1888:Freipaß

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Freipaß“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 17 (Supplement, 1890), Seite 351
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Freipaß. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 17, Seite 351. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Freipa%C3%9F (Version vom 06.01.2023)

[351]  Freipaß, im deutschen Zollwesen der Schein, welcher für nur vorübergehend ein- oder ausgeführte und in unverändertem Zustand wieder zurückgehende und durch Zoll nicht zu belastende Waren ausgestellt wird. Über solche Waren, welche unter strenger Zollkontrolle bleiben, werden eigne Register (Freiregister) geführt.