MKL1888:Freistädte, königliche
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[659] Freistädte, königliche, in Ungarn die mit Munizipalrecht bekleideten Städte, welche das Selbstverwaltungsrecht in Bezug auf ihre innern Angelegenheiten ausüben und zugleich als Vermittler der Staatsverwaltung fungieren. Bei der Regelung der Stadtmunizipien im J. 1876 verloren 47 Städte und privilegierte Orte dieses Recht; jene, die k. F. waren, behielten jedoch diesen Titel bei. Jetzt bestehen in Ungarn nur 19 k. F. als autonome Munizipien.