MKL1888:Fußbad
[801] Fußbad als Heilmittel wird teils zur Ableitung des Bluts von entfernten Körperteilen, teils bei örtlichen Leiden, Verhärtungen der Haut (Schwielen und Hühneraugen), Frostbeulen, Entzündungs- und Eiterungsprozessen etc. angewandt. Beim F. sollen nicht nur die Füße, sondern auch die Waden in das Wasser eingetaucht werden; letzteres muß gleichmäßig temperiert sein, und nach dem Bad ist durch scharfes Abtrocknen und Frottieren Vorsorge vor Erkältung zu treffen. Wenn möglich, geht man unmittelbar nach dem F. ins Bett. Kalte Fußbäder nimmt man nur einige Minuten, warme oft eine Viertelstunde und länger. Zum Zweck der Ableitung gebraucht man Fußbäder von hoher Temperatur (38–45° C.) und erhöht deren örtlich reizende Einwirkung auf die Haut noch durch Zusatz von Asche (4–6 Hände voll), Soda, Salz (2 Hände voll), Senfmehl (3–4 Eßlöffel) oder geriebenem Meerrettich, wodurch man die sogen. geschärften Fußbäder erhält. Bezweckt man durch das F. Zusammenziehung und Heilung, z. B. bei Frostbeulen, Fußgeschwüren etc., so fügt man Alaun (2–4 Eßlöffel), Kleie, auch Eichen- oder Buchenrindenabkochungen hinzu. Soll das F. nur lösend und erweichend wirken, so wendet man reines Wasser oder Seifenwasser an, beides von höchstens 35° C. Da alle warmen Fußbäder, namentlich solche von hoher Temperatur und mit den genannten Zuthaten geschärfte, den Blutzufluß nach den Beinen vermehren und gleichzeitig eine Blutüberfüllung in den Beckenorganen (dem Mastdarm und den innern Geschlechtsteilen, Uterus etc.) hervorrufen, so ist bei allen Reizungszuständen in diesen Organen, wie Menstruation, Schwangerschaft etc., ihr Gebrauch zu unterlassen. Eine entgegengesetzte Wirkung hat das kalte F. (22–30° C.), indem es das Blut von den Füßen weg nach Kopf und Brust hinleitet, weshalb solche Individuen, die an Kongestionen nach diesen Teilen oder entzündlichen Zuständen derselben leiden, die Füße nicht kalt baden dürfen.