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MKL1888:Gartenrecht

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gartenrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gartenrecht“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 6 (1887), Seite 924
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Gartenrecht. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 924. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gartenrecht (Version vom 21.10.2023)

[924] Gartenrecht, das Recht, ein Grundstück als Garten benutzen und deshalb einfriedigen zu dürfen, woraus folgt, daß ein solches Grundstück von der Viehhut befreit ist. Ist das betreffende Grundstück eine Wiese, so heißt sie Hegewiese; ist es aber Artland, so heißt es Gartenacker (Gartenfeld). Das G. wird entweder durch Vertrag oder durch Verjährung erworben.