MKL1888:Gefolge

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gefolge“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 6 (1887), Seite 1010
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Gefolge. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 6, Seite 1010. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gefolge (Version vom 06.07.2021)

[1010] Gefolge (Gefolgschaft, Comitatus), mehrere Personen, die einem regierenden Fürsten, auch hohen Zivil- und Militärbeamten zur Begleitung und Bedienung beigegeben sind; bei den alten Germanen eine Verbindung kampflustiger Jugend, die sich zu Streifzügen und sonstigen kriegerischen Unternehmungen, wobei ein allgemeines Aufgebot nicht stattfand, um einen frei gewählten Führer, gewöhnlich einen Fürsten, scharte und sich demselben gegen Gewährung von Unterhalt zur Treue verpflichtete. Dergleichen Gefolgschaften finden sich späterhin besonders bei den Franken, bei denen die Gefolgsleute (antrustiones) im Frieden eine Art Hofstaat, im Krieg aber die bewaffnete Umgebung des Königs bildeten. Die Verteilung von Ländereien seitens der Fürsten an ihr G. legte den Ursprung zum Lehnswesen. Zufolge der neuern Forschungen von Deloche („La trustis et l’antrustion royal sous les deux premières races“, Par. 1873) bezeichnete nach dem Salischen Gesetz und nach den Formeln Markulfs trustis das königliche G. und nach einem Dekret von Chlotar zugleich eine Art Gendarmerie, da die antrustiones verpflichtet waren, jedem, der mit einem Verbrechen bedroht war, Hilfe zu leisten. Seit dem 8. Jahrh. durften auch Großgrundbesitzer ein G. um sich sammeln, welches aus Vasallen (vassi) bestand, die sich gegen Unterhalt zu allen einem Freien anstehenden Dienstleistungen verpflichteten, eine Einrichtung, welche in der Folgezeit zu der Ausbildung des Lehnswesens (s. d.) wesentlich mit beitrug.