MKL1888:Gehirnbruch
[7] Gehirnbruch (Hirnbruch, Encephalocele), das teilweise Hervortreten des Gehirns aus der knöchernen Schädelkapsel, ist gewöhnlich angeboren (E. congenita) und kommt nur bei mangelhafter Bildung der knöchernen Hirnschale vor. Solche angeborne Hirnbrüche treten an verschiedenen Stellen des Kopfes, am Hinterhaupt, an der Stirn, in der Gegend der Schläfenschuppe, selbst an der Schädelbasis auf, so daß der Hirnbruch in die Nasen- oder Rachenhöhle, zuweilen sogar aus dem Mund hervortritt. Die mit angebornem Hirnbruch behafteten Kinder sterben gewöhnlich frühzeitig, weil sich der Bruch leicht entzündet und die Entzündung sich auf das Hirn und die Hirnhäute überhaupt ausbreitet. Nur ganz kleine Hirnbrüche können länger ertragen werden. Als traumatischen oder erworbenen Hirnbruch bezeichnet man die Fälle, wo das Hirn nach Verletzung seiner Bedeckungen teilweise unbedeckt durch die Wunde vordringt. Die vorgefallene Masse erscheint gerötet, schwammartig, geht gern in Verschwärung und Brand über; sie muß abgetragen und die Wunde bedeckt werden. Solche Fälle enden meist tödlich.