MKL1888:Georgsorden

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Georgsorden“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 151152
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Georgsorden. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 151–152. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Georgsorden (Version vom 11.01.2023)

[151] Georgsorden, 1) bayr. Ritterorden vom heil. Georg, uralt, vom Kaiser Maximilian I. 1494 erneuert und, nachdem er wieder eingegangen, vom Kurfürsten Karl Albert, nachmaligen Kaiser Karl VII., 24. April 1729 abermals hergestellt und von Benedikt XIII. bestätigt, nach dem Erlöschen der bayrischen Linie 1778 vom Kurfürsten Karl Theodor als pfalzbayrischer Orden sanktioniert, von Maximilian Joseph zum zweiten Orden Bayerns erhoben und von König Ludwig I. 25. Febr. 1827 mit umfassenden Statuten versehen, endlich unter König Ludwig II. 17. April 1871 im Geiste der Zeit reorganisiert, indem als Zweck des Ordens an die Stelle der „Verteidigung des christkatholischen Glaubens“ die Ausübung der Werke der Barmherzigkeit gesetzt ward. Der Orden hat zwei Zungen, die deutsche und die fremde. An der Spitze desselben stehen der Großmeister (König), der erste Großprior (Kronprinz), der zweite Großprior (nächster königlicher Prinz) und ein Ordenskanzler. Die Inhaber sind Kapitulargroßkomture, Großkomture ad honores, Kapitularkomture, Komture ad honores und Ritter. Drei Großkomture ernennt der König (de grâce), drei rücken (de justice) vor. Der Ordenskandidat muß acht väterliche und acht mütterliche Ahnen haben und 25 Jahre alt sein. Außerdem hat der Orden eine geistliche ritterbürtige Klasse. Ordenszeichen: achtspitziges goldenes Kreuz, auf der Vorderseite auf himmelblauem Grund mit dem Bilde der auf einem Mond stehenden Jungfrau Maria und in den Winkeln des Kreuzes mit den Buchstaben V. I. B. I. (virgini immaculatae Bavaria immaculata), auf der Rückseite auf rotem Grund mit dem Bild St. Georgs und den Buchstaben I. V. P. F. (justus ut palma florebit); himmelblaues, am Rand weißes und dunkelblau eingefaßtes Band, das durch einen Löwenkopf den Orden hält. Die Großkomture tragen das Band von der Rechten zur Linken und auf der Brust den himmelblauen, achtspitzigen, silbern eingefaßten Stern mit bayrischen Wecken in den Winkeln, in dessen Mitte ein silberner Schild mit rotem Kreuz, die Komture das Kreuz am Hals und den Stern, die Ritter das Kreuz im Knopfloch. An den Ordensfesten (24. April und 8. Dez.) tragen die Ordensglieder eine besondere Ordenstracht und das Kreuz an goldener Kette. Vgl. „Geschichte des königlich bayrischen Hausritterordens vom heil. Georg“ (Münch. 1871).

2) Russischer Militärorden des heil. Georg (Wojenny, s. Tafel „Orden“), 26. Nov. (7. Dez.) 1769 von der Kaiserin Katharina zur Belohnung ausgezeichneter Verdienste der Land- und Seearmee gestiftet, erhielt 1782 neue Statuten; Kaiser Paul vernachlässigte ihn, Alexander I. stellte ihn 1801 wieder her. Der Orden hat vier Klassen, von denen die beiden ersten Generalmajors-, die beiden letzten Oberstenrang verleihen. Die erste Klasse setzt voraus, daß man als Oberbefehlshaber eine Schlacht gewonnen, 25 Jahre gedient oder 18 Seekampagnen mitgemacht. Die Pensionen betragen 1000, 400, 200 und 150 Rubel. Die Dekoration besteht in einem weißen Kreuz mit vier Flügeln, auf der Vorderseite mit dem Wappen des moskowitischen Großfürstentums, dem heil. Georg zu Pferde; auf der Rückseite die Chiffern desselben in schwarzer Schrift. Die erste Klasse trägt sie an dreimal orange und zweimal schwarz gestreiftem Band von der Rechten zur Linken und auf der Brust den viereckigen goldenen Stern mit rotem Mittelschild, auf dem die Chiffern St. Georgs von der Umschrift: „Für Militärverdienst und Tapferkeit“ umgeben sind. Die zweite Klasse trägt das Kreuz um den Hals und den Stern, die dritte ein kleineres Kreuz um den Hals und keinen Stern, die vierte ein noch kleineres Kreuz [152] im Knopfloch. Dem Orden affiliiert ist die „Auszeichnung des Militärordens“, ebenfalls in vier Klassen, für Unteroffiziere und Gemeine. Im Krieg können Marschälle und Generale den vierten und fünften Grad des Ordens verleihen. Das Ordensfest ist 25. Nov. (7. Dez.). – 3) Hannöverscher Orden, gestiftet 1. Jan. 1839 von König Ernst August sowohl als Hoforden wie auch zur Belohnung des Verdienstes, wurde 1866 aufgehoben. – 4) Sizilischer Militärverdienstorden des heil. Georg, der Wiedervereinigung, nach einigen gestiftet 1806 von Joseph Napoleon, von Murat und Ferdinand IV. beibehalten, nach andern erst 1. Jan. 1819 von diesem gestiftet und wegen der Wiedervereinigung Siziliens und Neapels „della riunione“ genannt, wurde 1861 aufgehoben. – 5) Orden des heil. Georg in England, s. Hosenbandorden.