MKL1888:Gepäck

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gepäck“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 152
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Gepäck. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 152. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gep%C3%A4ck (Version vom 11.01.2023)

[152] Gepäck, im Militärwesen die Gegenstände, welche der Soldat unmittelbar bei sich hat, außer Kleidung und Waffen. Der Fußsoldat trägt sein G., bestehend aus dem mit den unentbehrlichsten kleinen Sachen etc. gefüllten Tornister, Kochgeschirr, Mantel, Brotbeutel, Feldflasche, Beil oder Spaten und dem eisernen Bestand an Lebensmitteln. Beim Reiter treten die Packtaschen an Stelle des Tornisters und wird das G., zu dem auch Pferdefutter gehört, auf dem Pferd am Sattelzeug befestigt; bei der Feldartillerie wird der Tornister jetzt am Geschütz, das G. der Fahrer auf den Handpferden fortgeschafft. Gegenwärtig tragt der Soldat im Feld einschließlich Gewehr und Munition (71/2 kg) u. Ausrüstung in: Deutschland 28,25, Frankreich 27,75, England 28,305, Österreich 27,72, Italien 30,54, Rußland 31,268, Schweiz 34,405 kg. Das G. der altrömischen Infanterie wog dagegen an 50 kg.