MKL1888:Gerichtstag

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gerichtstag“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 172
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Gerichtstag. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 172. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gerichtstag (Version vom 28.04.2021)

[172] Gerichtstag, Tag, an welchem vor einem Gericht, sei es überhaupt oder sei es in einem bestimmten Rechtsverfahren, Verhandlungen stattfinden, im letztern Fall gleichbedeutend mit Termin. In der frühern Zeit, als es ständige Gerichte noch nicht gab, fanden nur an zum voraus bestimmten, durch längere Zwischenräume getrennten Tagen gerichtliche Verhandlungen statt.