MKL1888:Gewinn
[304] Gewinn ist jede unter einem Risiko erzielte Einnahme, welcher ein entsprechender Aufwand nicht gegenübersteht. Im weitern Sinn bezeichnet man als Geschäftsgewinn den gesamten Ertrag abzüglich der positiv zugesetzten Kapitalien und eines Entgelts für Arbeitsaufwendungen (Bruttogewinn, welcher noch besondere abzuziehende Unkosten enthält; vgl. Brutto); im engern Sinn als Rein-, Nettogewinn den erzielten Überschuß über sämtliche Aufwendungen mit Einschluß der für dieselben zu berechnenden Zinsen (s. Unternehmergewinn). Imaginären oder bloß mutmaßlichen G. nennt man denjenigen, welchen man sich von einer Unternehmung im voraus verspricht. Er kommt besonders bei See- und Flußassekuranzen in Betracht, indem der zu verschiffende Artikel nicht bloß für seinen wirklichen (Faktura-) Wert, sondern mit Zuschlag des imaginären Gewinns (in der Regel mit 10 Proz. des Fakturabetrags) versichert zu werden pflegt.