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MKL1888:Gewissenhaftigkeit

aus Wikisource, der freien Quellensammlung
Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Gewissenhaftigkeit“ in Meyers Konversations-Lexikon
Seite mit dem Stichwort „Gewissenhaftigkeit“ in Meyers Konversations-Lexikon
Band 7 (1887), Seite 304305
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Gewissenhaftigkeit. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 304–305. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Gewissenhaftigkeit (Version vom 08.08.2022)

[304] Gewissenhaftigkeit, moralische Eigenschaft des Menschen, vermöge deren er, den Anregungen seines Gewissens stets folgend, nichts thut, wovon er nicht überzeugt ist, daß es mit dem von ihm anerkannten Sittengesetz übereinstimmt. Das Gegenteil ist die Gewissenlosigkeit, der die sittliche Beurteilung des eignen Thuns u. Lassens fern liegt (Verstocktheit [305] des Gewissens), oder der es wenigstens damit kein rechter Ernst ist (weites Gewissen).