MKL1888:Ghelen

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Ghelen“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 7 (1887), Seite 318
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Ghelen. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 7, Seite 318. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Ghelen (Version vom 11.04.2021)

[318] Ghelen, van, Buchdruckerfamilie, aus Westfalen stammend, wanderte frühzeitig nach Antwerpen aus, wo zwischen 1520 und 1528 Hans van G. als Buchdrucker, dessen Sohn Johann aber auf zwei von ihm 1555 und 1560 gedruckten Werken als „geschworner Buchdrucker des Kaisers Karl V.“, d. h. als Hofbuchdrucker, genannt wird. Drei Brüder desselben, Joseph, Jakob und Jeremias, waren ebenfalls Buchdrucker, und ein Sohn des letztern, Jakob, wurde Vater Johanns, des Ahnherrn des Wiener Geschlechts van G. Letzterer hatte nach Vollendung seiner Studien sich ebenfalls der Buchdruckerkunst zugewandt, war nach Deutschland gegangen und in Wien in das Geschäft Hacques, des Universitätsbuchdruckers, eingetreten, welches er nach dessen Tod käuflich erwarb. Seine großen Sprachkenntnisse (er war sieben Sprachen mächtig) und seine Tüchtigkeit als Buchdrucker verhalfen ihm 1678 zur Stelle eines Universitätsbuchdruckers, Kaiser Leopold I. ernannte ihn auch zu seinem italienischen Hofbuchdrucker und verlieh ihm ein Privilegium zur Herausgabe „der lateinischen und welschen Zeitungen“; 1703 gab G. unter dem Titel: „Wiener Diarium“ die erste regelmäßig erscheinende Zeitung in Wien heraus, nachdem er schon seit 1690 in zwanglosen Heften eine Art politischen Tagebuchs herausgegeben hatte. Ersteres ist die noch heute erscheinende amtliche „Wiener Zeitung“. G. starb 13. Juni 1721. Sein Geschäft wurde von seinem Sohn Johann Peter weitergeführt, dem die Kaiserin Maria Theresia den erblichen Adel verlieh. Seit dem Erlöschen des Mannesstamms beim Tod Jakobs, Edlen v. G., nahm das Geschäft die Firma „Ghelensche Erben“ an, sank aber nach und nach von seiner alten Höhe herab und ging schließlich, tief verschuldet, in andre Hände über.