MKL1888:Glied
[427] Glied (lat. Articŭlus), ein einzelner Teil des Körpers, besonders ein beweglicher äußerer Körperteil im Gegensatz von Kopf oder Rumpf, auch eine einzelne Abteilung eines solchen Körperteils, z. B. Finger etc. Männliches G., s. Rute. Ferner eine Abteilung eines mechanisch verbundenen Ganzen, welches gegen andre freie Beweglichkeit hat, wie Glieder einer Kette, bei Pflanzen das Mittelstück zwischen zwei Gelenken; in der Mathematik allgemeiner Ausdruck für eine Größe, die zwar als für sich abgeschlossene, aber mit andern in Verbindung stehende betrachtet wird, z. B. G. einer Reihe; in der Logik ein einzelner Teil oder Satz (Vorder-, Mittel-, Hinterglied) eines Syllogismus. Militärisch ist G. eine Reihe nebeneinander stehender Soldaten, geschlossen, wenn letztere mit Fühlung, geöffnet, wenn sie mit einem größern Abstand stehen, wie dies z. B. bei Fechtübungen etc. nötig ist; Gliederabstand ist der freie Raum zwischen den hintereinander stehenden Gliedern, bei Fußtruppen normalmäßig so groß, daß bei ausgestrecktem Arm der Hintermann mit den Fingerspitzen die Schulter des vordern berührt, bei Reitern ein Schritt; Gliederfeuer, gliedweises Feuer.
[428] In der Baukunst einzelne Teile, aus denen Bauverzierungen oder Gesimse zusammengesetzt werden. Hinsichtlich ihrer Bestimmung sind Glieder tragende, wenn sie zur Unterstützung der darauf folgenden dienen, deckende, wenn sie einen Bauteil beendigen und bekrönen, säumende, wenn sie einen Bauteil einfassen, trennende und verbindende, wenn sie bez. die Absonderung und Verknüpfung der Hauptglieder untereinander bewirken. Hinsichtlich ihrer Größe oder Höhe zerfallen sie in große, mittlere und kleine, hinsichtlich ihrer Form in gerade und gebogene. Gerade Glieder sind: die Platte oder, wenn sie auf der untern Fläche eine Aushöhlung (Regenrinne) hat, Kranzleiste und der Riemen (Saum); gebogene Glieder: der Rundstab (Pfuhl), das Stäbchen (Reifchen), der Viertelstab (Wulst), die Hohlkehle, die Einziehung, die Rinnleiste, die Kehlleiste (Karnies). Vgl. Gesims.