MKL1888:Hérisson

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Hérisson“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 421
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  1. Anne-Charles Hérisson
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Hérisson. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 421. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:H%C3%A9risson (Version vom 23.04.2024)

[421] Hérisson (spr. erissóng), Anne Charles, franz. Politiker, geb. 12. Okt. 1831 zu Surgey (Nièvre), studierte in Paris die Rechte, ward 1853 Advokat daselbst, 1855 Doktor der Rechte und 1858 Rechtsanwalt beim Staatsrat und beim Kassationshof. 1864 wurde er in den politischen Prozeß der Dreizehn verwickelt und verurteilt. Nach der Revolution vom 4. Sept. 1870 ward er Maire des 6. Arrondissements von Paris und 6. Nov. auch durch allgemeine Wahl bestätigt, im März 1871 aber durch die Kommune vertrieben. Im November 1871 in den Munizipalrat gewählt, gehörte er zur radikalen Partei. In der Nationalversammlung, in welche er bei einer Nachwahl gelangte, schloß er sich dem Republikanischen Verein an und war einer der eifrigsten Anhänger Gambettas. Da er 1876 bei der Deputiertenwahl durchfiel, nahm er wieder ein Mandat für den Pariser Munizipalrat an, welcher ihn zum Präsidenten wählte, legte dasselbe aber 1878 nieder, als er in die Deputiertenkammer gewählt wurde. 1882 ward ihm im neuen, 7. Aug. gebildeten gambettistischen Kabinett Duclerc das Ministerium der öffentlichen Arbeiten übertragen, das er bis zum Oktober 1884 behielt, worauf er 1885 zum Mitglied des Kassationshofs ernannt wurde.


Ergänzungen und Nachträge
Band 17 (1890), Seite 429
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[429]  Hérisson, 2) Maurice, Graf d’Irrison d’, franz. Schriftsteller, geb. 1840 zu Paris, war Ordonnanzoffizier des Generals de Montauban während der chinesischen Expedition, wurde kurz nach Ausbruch des deutsch-französischen Kriegs dem Generalstab des 12. Armeekorps zugeteilt und diente dann dem General Trochu in dem belagerten Paris als Ordonnanzoffizier, wobei ihm die Kenntnis der deutschen und englischen Sprache sehr zu statten kam. Im Augenblick der Unterhandlungen begleitete H. Jules Favre nach Ferrières zu Bismarck, später nach Versailles und erfuhr hier, wie schon seit dem Anfang des Kriegs, eine Menge lehrreicher, wenig oder gar nicht bekannter Einzelheiten. Sie boten ihm reichlichen Stoff zu dem „Journal d’un officier d’ordonnance“, einer anekdotenhaften Geschichte der Belagerung von Paris, die er als skeptischer Augenzeuge erzählte. Sie erschien erst 1885 (deutsch, Augsb. 1885) und wirbelte wegen der Rücksichtslosigkeit, mit der er darin gegen Freund und Feind verfuhr, viel Staub auf, gab auch zu zahlreichen Berichtigungen Anlaß. Vorher hatte er schon veröffentlicht: „Étude sur la Chine contemporaine“ (1864), „L’esprit chinois et l’esprit européen“ (1868), „La réforme des humanités“ (1872), „Description générale de l’ancien Bourbonnais“ (1875) und „Relation d’une mission archéologique en Tunisie“ (1881). Auch das Werk „Campagne de Chine, d’après la correspondance confidentielle du général comte de Montauban“ war schon 1882 vollständig gedruckt, aber von der Regierung als Mißbrauch amtlicher Schriftstücke unterdrückt und aufgekauft, was H. bewog, 1885 das „Journal d’un interprète en Chine“ (deutsch, Augsb. 1886) folgen zu lassen, in welchem er über persönlich Erlebtes und Geschautes berichtete, ohne Benutzung der amtlichen Papiere. Dann folgten: „Le cabinet noir“ (1887), ein nach den Aufzeichnungen des Barons Mounier, Polizeidirektors der Restauration, entworfenes Bild des schwarzen Kabinetts unter Napoleon I.; „La légende de Metz“ (deutsch, Berl. 1888), in der H. zur großen Entrüstung der Mehrheit seiner Landsleute den Marschall Bazaine von dem Verrat freisprach, dessen ihn das Kriegsgericht unter dem Vorsitz des Herzogs von Aumale schuldig erkannt hatte, und „Autour d’une révolution“ (1888; deutsch, Augsb. 1889), die Geschichte des 4. Sept. 1870, im gleichen Geist, aber ausführlicher als im „Journal d’un officier d’ordonnance“.