MKL1888:Herd
[412] Herd, in der ursprünglichsten Bedeutung ein ebener, zuweilen erhöhter Platz auf der Erde, um verschiedene Verrichtungen darauf vorzunehmen, besonders der Ort im Haus, wo Feuer unterhalten wird, daher Symbol des eignen Hauswesens. Der H. (griech. hestia) war den Griechen und Römern heilig: er war bei den erstern der Hausaltar, die heiligen Eide wurden bei dem H. geschworen. Hilfesuchende (ephestii genannt) mußte der Hausherr schützen, sobald sie den H. berührt oder sich in die Asche desselben gesetzt hatten. Bei den Römern fand sich der H. (focus) [413] im Atrium, an der hintern Seite des Impluviums. Unter der Aufsicht des Thürhüters wurde auf diesem H. ein brennendes Feuer erhalten, und um ihn herum standen die Bilder der Laren und der Penaten. Bei Familientrauer wurde kein Feuer auf dem H. unterhalten. – In der Rechtssprache bedeutet H., namentlich in Ostfriesland, s. v. w. Anwesen. Es werden dort nach der Größe der Gehöfte (Hofraiten) ganze und halbe Herde unterschieden. – In der Technik versteht man bei der mechanischen Aufbereitung der Erze unter H. eine mehr oder weniger geneigte Fläche, über welche das zerkleinerte Erz unter Zuführung von Wasser fließt (Kehrherd, Rotierherd, Stoßherd); im Hüttenwesen den Raum, in welchem eine Feuerarbeit vor sich geht, dann den Schmelzraum der Schachtöfen zur Gewinnung von Blei, Kupfer etc., endlich die von Bleioxyd durchdrungene Mergelmasse, welche zum Überkleiden der Sohle der Treiböfen gedient hat. Herdguß heißt das Eingießen des flüssigen Roheisens in Formen, welche vor dem Schmelzapparat in einem Sandbett hervorgebracht sind.