MKL1888:Heubner

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Meyers Konversations-Lexikon
4. Auflage
Seite mit dem Stichwort „Heubner“ in Meyers Konversations-Lexikon
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Band 8 (1887), Seite 494
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Heubner. In: Meyers Konversations-Lexikon. 4. Auflage. Bibliographisches Institut, Leipzig 1885–1890, Band 8, Seite 494. Digitale Ausgabe in Wikisource, URL: https://de.wikisource.org/wiki/MKL1888:Heubner (Version vom 10.07.2021)

[494] Heubner, 1) Heinrich Leonhard, protest. Theolog, geb. 2. Juni 1780 zu Lauterbach im sächsischen Erzgebirge, habilitierte sich 1805 zu Wittenberg, wurde 1808 Diakonus und 1811 zugleich außerordentlicher Professor der Theologie. Bei der Gründung des Predigerseminars zu Wittenberg (1817) wurde er Mitdirektor desselben, nach Nitzsch’ Tod (1832) erster Direktor und Superintendent, später Konsistorialrat. Er starb 12. März 1853, ein würdiger Vertreter des ältern Supernaturalismus. Unter seinen Werken ist das verbreitetste die neue Bearbeitung von Büchners „Biblischer Real- und Verbal-Handkonkordanz“ (Halle 1837–40; 17. Aufl., das. 1885, 2 Bde.). Vgl. Koch, Heinr. Leonh. H. (Wittenb. 1885).

2) Otto Leonhard, Mitglied der provisorischen Regierung in dem Dresdener Maiaufstand, geb. 17. Jan. 1812 zu Plauen im Vogtland, studierte in Leipzig die Rechte, führte im Vogtland (1840), zuerst in Sachsen, das volkstümliche Turnen ein, ward Patrimonialrichter, dann 1843 Kreisamtmann in Freiberg. Im Frühling 1848 in das Frankfurter Parlament gewählt, gesellte er sich der Linken zu. Im Januar 1849 legte er sein Mandat nieder, um die auf ihn gefallene Wahl zum Mitglied der sächsischen Ersten Kammer anzunehmen. Hier war er der Führer der gemäßigten Linken. Nach der Auflösung der Kammer kehrte er 2. Mai in seine Heimat zurück, ging aber auf die Nachricht von dem am 3. Mai ausgebrochenen Dresdener Aufstand wieder nach Dresden, wo er mit Tzschirner und Todt in die provisorische Regierung gewählt wurde. Er harrte bis zum letzten Augenblick aus und verließ endlich Dresden mit den letzten Freischaren. In Chemnitz mit Bakunin verhaftet, ward er auf den Königstein gebracht und gerichtlich zum Tod verurteilt, aber zu lebenslänglichem Zuchthaus begnadigt. Seine „Selbstverteidigung“ (Zwickau 1850) erschien, als er bereits nach Waldheim ins Zuchthaus abgeführt worden war. Im Mai 1859 freigelassen, wendete er sich nach Dresden, wo er bei der Hypothekenversicherungsgesellschaft angestellt und 1865 deren erster Direktor wurde. Im J. 1867 legte er dieses Amt nieder und widmete sich wieder der Praxis als Rechtsanwalt. 1869 wurde er zum Mitglied der Zweiten Kammer der sächsischen Ständeversammlung, 1871 zum Mitglied der evangelisch-lutherischen Landessynode erwählt und in demselben Jahr als besoldetes Mitglied in den Rat zu Dresden berufen. Von seinen Schriften sind zu erwähnen: „Gedichte“ (Zwick. 1850); „Englische Dichter“ (Leipz. 1856), eine Auswahl englischer Originale mit deutscher Übertragung; „Herr Goldschmid und sein Probierstein“ (das. 1852) und „Klänge aus der Zelle in die Heimat“ (Dresd. 1859).

3) Johann Otto Leonhard, Mediziner, geb. 21. Jan. 1843 zu Mühltroff im Vogtland, studierte in Leipzig und Wien, habilitierte sich 1868 in Leipzig, war lange Assistent bei Wunderlich, wurde 1873 außerordentlicher Professor an der Universität, 1876 Direktor der Distriktspoliklinik, jetzt auch Mitdirektor der Kinderheilanstalt daselbst. Er schrieb: „Die luetische Erkrankung der Hirnarterien“ (Leipz. 1874); „Beiträge zur internen Kriegsmedizin“ (das. 1871); „Die experimentelle Diphtherie“ (das. 1883).